Berufsethos

Der Beruf des Psychotherapeuten gehört zu den schönsten, die ich mir vorstellen kann. Entspricht es doch zutiefst dem Menschsein, dass wir einander helfen und einander unterstützen. Den meisten Menschen verschafft es eine tiefe Befriedigung, wenn es ihnen glückt, einem anderen etwas Gutes zu tun.

Es stärkt den Zusammenhalt unter einander und gibt dem einzelnen das Gefühl, für einen Moment dem großen Ganzen unserer Menschengemeinschaft zum Gelingen verholfen zu haben.

Therapeut*innen haben eine hohe Verantwortung. Und Pflichten!

Ein Psychotherapeut oder eine Psychotherapeutin darf sich aber nicht nur am Gelingen freuen, sondern er oder sie steht seinen / ihren Klient*innen gegenüber in einer ganz besonderen Verantwortung. Denn wenn ein Mensch beim anderen Hilfe sucht, entsteht fast immer ein Machtgefälle. Schließlich schreibt der Hilfesuchende dem Helfer die Macht zu, ihm zu helfen, und erhofft sich das auch von ihm.

In der Therapie wollen wir uns gefahrlos öffnen können

Für eine Psychotherapie gilt das ganz besonders: Zum einen öffnen wir uns kaum jemandem gegenüber so tief wie einem Psychotherapeuten und wir machen uns damit auch in besonderem Maße verletzlich. Zum anderen bekommen wir in der Therapie oftmals Kontakt zu unseren kindlichen Verletzungen und Wünschen und rutschen gewissermaßen wieder in unser kindliches Ich zurück.

Darum brauchen Klient*innen einen geschützten Raum

Diese Zeitreise ist eine große Chance für positivere Erfahrungen als die, die wir an den schmerzhaften Punkten vielleicht mit unseren Eltern gemacht haben. Dafür brauchen wir aber auch den entsprechenden mütterlichen oder väterlichen Schutz vom Therapeuten und das Vertrauen, dass wir nicht an derselben Stelle wieder verletzt werden.

Behutsam mit der Macht umgehen, die Therapeuten haben

Zu guter Letzt besitzt der Therapeut auch noch einen fachlichen Wissensvorsprung. Therapeut*innen dürfen also die ihnen übertragene Macht nicht missbrauchen!

Deswegen bin ich der Überzeugung, dass alle Therapeut*innen sich an folgende berufsethische Regeln halten sollten:

1) Transparenz

Sie müssen bereit sein, ihren Klienten gegenüber zu jeder Zeit - und vor allem auf Nachfrage - zu erklären, welches Ziel sie in der Therapie verfolgen, welche Mittel sie anwenden, in welchem Rahmen sie zur Verfügung stehen und natürlich auch, welche Kosten dabei für die Klienten entstehen. Sie berechnen keine Sitzungen, die der Klient fristgerecht abgesagt hat, und zwingen ihm auch keine starren Urlaubszeiten auf.

2) Verlässlichkeit

Sie halten vereinbarte Termine nach Möglichkeit ein und beenden die Therapie nicht aus heiterem Himmel, sondern machen rechtzeitig vorher klar, wann und warum sie die Therapie beenden, und bereiten das Ende und die Zeit danach gemeinsam mit dem Klienten vor. Dasselbe gilt, wenn sie längere Zeit in Urlaub, Elternzeit o.ä. gehen.

3) Respekt

Sie üben keinen Druck auf ihre Klient*innen aus – weder was die Inhalte der Therapie anlangt noch das Privatleben der Klient*innen und schon gar nicht den Rahmen der Therapie - und nutzen ihre stärkere Position auch sonst auf keine Weise aus. Sie respektieren Würde, Intimsphäre und Eigenart ihrer Klient*innen und ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie achten ihre religiösen Vorstellungen, ihre kulturelle Zugehörigkeit und die damit verbundenen Werte, ihr Geschlecht, ihre sexuelle Identität und Orientierung, ihre Hautfarbe und ihr Lebensalter. Sie behandeln ihre Klienten taktvoll und höflich. Klient und Therapeut begegnen sich als Menschen auf Augenhöhe.

4) Angemessene Distanz

Die Beziehung zwischen Therapeut*in und Klient*in ist auf den Therapieraum und den vereinbarten Zeitraum begrenzt. Das heißt, Therapeut*innen treffen sich mit ihren Klient*innen nicht privat, z.B. auf einen Kaffee oder zum Essen, sie machen keine Geschäfte mit ihnen und sie lassen sich nicht auf sexuelle Beziehungen mit ihnen ein.

All das könnte die sensible Beziehung zwischen ihnen gefährden und zu einer zusätzlichen Abhängigkeit führen, für die es dann keinen Rahmen mehr gäbe. Der Therapeut ist sich darüber im Klaren, dass Klienten Körperkontakt als übergriffig empfinden können. Er oder sie beschränkt sich auf normale menschliche Gesten und auf fachlich begründete Interventionen, z.B. im Rahmen einer körpertherapeutischer Behandlung.

5) Neutralität

Der Therapeut manipuliert seinen Klient*innen nicht – weder wenn es um Lebensentscheidungen geht, noch um politische, weltanschauliche oder religiöse Fragen. Er beginnt keine Therapie z.B. mit den Lebenspartner*innen seiner Klient*innen.

6) Fortbildung und Supervision

Therapeut*innen sind sich im Klaren darüber, dass sie ihre Aufgabe nur dann qualitativ gut erfüllen können, wenn sie sich regelmäßig fortbilden und bei einem Experten / einer Expertin zur Supervision gehen.

7) Schweigepflicht

Der Therapeut wahrt die Schweigepflicht. Das heißt, er spricht ohne Erlaubnis des Klienten nicht mit Dritten über die ihm anvertrauten Informationen bzw. stellt sicher, dass Dritte niemals Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Person ziehen könnten. Er gibt nicht einmal die Information weiter, dass ein bestimmter Klient bei ihm in Therapie ist. Auch in der Supervision lässt es sich meist vermeiden, die Identität des Klienten zu offenbaren.

8) Bescheidenheit

Der Therapeut ist sich bewusst, dass seine Kompetenzen begrenzt sind, und legt das z.B. im Falle von dauerhafter Überforderung dem Klienten gegenüber auch offen. Er macht deutlich, dass seine geäußerten Hypothesen auf subjektiver Wahrnehmung und Einschätzung beruhen und erwähnt alternative Hypothesen.

Falls Sie das Gefühl haben, Ihr Therapeut habe sich ihnen gegenüber menschlich und professionell nicht richtig verhalten, ...

... sollten Sie – soweit Ihnen das möglich ist - zunächst das Gespräch mit ihm selbst suchen. Denn auch Therapeut*innen sind nur Menschen und können Fehler machen. Vielleicht liegt ja auch ein Missverständnis vor.

Wo kann ich Hilfe bekommen, wenn ich mich mit meinem Therapeuten nicht mehr verstehe?

Wenn Sie aber auf taube Ohren stoßen und keine Klärung der Beziehung möglich ist, können Sie sich bei mehreren Stellen Rat und Unterstützung holen: Bei Ärzt*innen ist z.B. in Bayern die Bayerische Landesärztekammer zuständig, bei Psychologischen Psychotherapeut*innen die PTK Bayern und bei psychotherapeutischen Heilpraktiker*innen die Berufsverbände, bei denen sie Mitglied sind.

Darüber hinaus bietet der Ethikverein e.V. für Ethik in der Psychotherapie kostenlose und vertrauliche Beratungen an. Ebenfalls können Sie sich z.B. an die ehrenamtliche Psychiatrie-Beschwerdestelle KOMPASS in München wenden oder an den Gesundheitsladen München.